Amtliche Meldung

Richtlinie zur Förderung der Tagespflege in Prisdorf

Auf der letzten Sitzung des Gemeinderates wurde eine neue Richtlinie zur Förderung der Tagespflege in Prisdorf verabschiedet. Diese ist ab sofort gültig.
Auf Antrag erhalten Tagespflegepersonen, die geeignete Räume in Prisdorf nutzen, für jedes betreute Kind mit Hauptwohnsitz in Prisdorf 100 € monatlich von der Gemeinde. Bei erstmaliger Aufnahme einer Tätigkeit als Tagespflegeperson in Prisdorf gibt es zusätzlich einen einmaligen Startzuschuss von 1.000 € von der Gemeinde.
Diese Richtlinie soll einen Beitrag dazu leisten, Betreuungslücken für Kinder im Krippenalter zu schließen sowie den Eltern in der Gemeinde Prisdorf dabei helfen, Erwerbstätigkeit und Kinderbetreuung im dörflichen Umfeld besser miteinander zu vereinbaren.
Die vollständige Richtlinie gibt es hier: Richtlinie zur Förderung der Tagespflege in Prisdorf
Für weitere Informationen zur Richtlinie und zur Beantragung kann direkt auf das Amt Pinnau, Frau Kullat (Telefon: 04101/7972-255, Mail: a.kullat@amt-pinnau.de), zugegangen werden.

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